Fachkonferenz Sport Stand: 04.08.2010
Philipp-Melanchthon-Gymnasium Gerstungen
Eltern- und Lehrerinformation zum Sportunterricht
Für den Sportunterricht ist die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufsichtspflicht wegen der hierbei auftretenden Gefahren von besonderer Bedeutung. Die Sportfachkonferenz entscheidet unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben, ob und in welchem Umfang Hilfen und Sicherheitsmaßnahmen notwendig sind. Zu Beginn jedes Schuljahres werden dazu in allen Klassen Belehrungen durchgeführt:
- Entschuldigungsmodalitäten
– plötzliches Unwohlsein – Entschuldigung durch Eltern in nächster Sportstunde nachreichen
– Erkältung, leichte Verletzung (für eine Woche) – Entschuldigung durch Eltern bzw. Arzt
– Ausfall länger als eine Woche – ärztliches Attest bzw. Teilbefreiung durch Arzt mit Angabe des Zeitraumes und der Art der Bewegungseinschränkung, Gültigkeit des Attestes: max. ein Schuljahr
– bei Arztattest ab 3 Wochen ist eine „Theorie-Arbeit“ zu leisten
– ab 5 entschuldigten Fehlstunden: fakultative Nachholemöglichkeit im regulären Nachmittagsunterricht des jeweiligen Sportlehrers, soweit es die Organisation erlaubt
– unentschuldigtes Versäumnis: Note 6, falls LK
– vergessene Sportkleidung zur LK (und Nichtteilnahme) bedeutet Note 6, Möglichkeit der Wiederholung > nur Korrektur der Note
– für die Qualifikationsphase gilt der aktuelle Entschuldigungsmodus (Stand: September 2009, siehe Hausordnung), bei Sportbefreiung gilt Hospitationspflicht (siehe Punkt 2)
– häufige Atteste – Überweisung zum Amtsarzt möglich
- Einsatz attestierter Schüler
Auch attestierte bzw. teilattestierte Schüler sind (unter Beachtung der Behinderung!) sinnvoll in den Unterricht einzubeziehen. Voraussetzung dafür sind praktikable und handhabbare Hinweise für eine sinnvolle Beteiligung durch den behandelnden Arzt. Das momentane Wohlbefinden des Schülers wird berücksichtigt.
Möglichkeiten:
Ø Alternativübungen, differenzierte Belastungen
Ø Schieds- und Kampfrichtertätigkeit
Ø Wissenserwerb über sportliche Techniken, Wert des Sporttreibens, Übungsmethoden, Wettkampfregeln etc. (Hilfe: z.B. Sportlehrbuch)
- Schmuck im Sportunterricht
3.1 Das Tragen von Schmuck (Ringe, Ketten, Ohrringe …) und Uhren während des Sportunterrichts ist grundsätzlich nicht gestattet, weil es sowohl für den Träger selbst als auch für andere eine erhebliche Verletzungsgefahr darstellt. Freundschaftsbänder ohne Metall um das Handgelenk dürfen mit einem Schweißband überdeckt werden.
3.2 Piercingschmuck ist grundsätzlich vor dem Sportunterricht zu entfernen. Das Überkleben mit Pflaster oder ähnlichem Material sowie der Austausch durch Kunststoff- Schmuck werden NICHT akzeptiert.Für weitere Ohrlöcher empfehlen wir ein Tape.
3.3 Eine Weigerung, den Schmuck zu entfernen, hat den Ausschluss vom Sportunterricht und die Note „Ungenügend“ aufgrund der Leistungsverweigerung zur Folge.
3.4 Das Tragen von Gesundheitssteckern ist kein Entschuldigungsgrund, hierfür wird empfohlen, die Sommerferien zu nutzen!
- Bewertung bei Vorliegen eines Attestes /Notenbefreiung
Bei eingeschränkter Leistungsfähigkeit in einzelnen Teilbereichen ist vor einer Leistungsfeststellung ein Attest bzw. ein Antrag der Eltern auf Nichtteilnahme/ Nichtbewertung vorzulegen
> in begründeten Einzelfällen kann aus pädagogischer Sicht zeitweilig auf eine Bewertung durch Noten verzichtet werden (vgl. ThSO, § 59/Abs.5)
> nach Befürwortung des Arztes kann ein Antrag der Eltern auf Befreiung von der Benotung im Fach Sport von der Schule unterstützt werden, Votum des Schulleiters ist Grundlage für Entscheidung durch das Schulamt!
- weitere Belehrungsinhalte zum Schuljahresbeginn
5.1 Rahmenbedingungen
– Erläuterung des Sportstundenplanes-Wechsel der Hallen, Sportplatznutzung
– Offizieller Schulweg (Mittelweg – Ampel)
– Stundenbeginn, Treffpunkt
– Pünktlichkeit: verspäteter Unterrichtsbeginn durch Verschulden der Schüler > verstrichene Unterrichtszeit wird ins Klassenbuch eintragen, ab >30 min (evtl. auch Summe aus mehrfachen Verspätungen) -Nachholtermin Freitag, 7.Stunde
– Einlass in die Halle mit Vorklingeln
– Betreten der Halle nur nach Anweisung des Lehrers
– Gerätebenutzung nach Freigabe durch Lehrer, Auf- und Abbau durch alle Schüler
– absolutes Rauchverbot im Sichtbereich der Hallen
5.2 Sportbekleidung
– zweckmäßig, Witterung beachten
– saubere Turnschuhe mit abriebfester Sohle für die Hallen – Kontrollen
– persönl. Haftung für Wertgegenstände
– Haargummi für schulterlanges Haar, Brille auf eigene Gefahr
– MP3-Player für Langstreckenläufe über 12 min erlaubt, keine Haftung
5.3 Notengebung
– Gesamtnote Sport aus Teilnoten
Fitness und Gesundheit I, LA I, Spiel (1. Halbjahr)
Fitness und Gesundheit II, GT/ Gymn., LA II
Endjahresnote = Lernbereichsnoten 1.+ 2. Halbjahr
MA, Leistungsbereitschaft usw. fließt in die jeweiligen Lernbereiche ein
– Erfüllung der Normen für das Sportabzeichen – zusätzliche „1“ in LA im 2. HJ
– Teilnahme an Wettkämpfen wird bei der Notengebung im Sport angemessen berücksichtigt
– jedes neu eingereichte Schwimmabzeichen geht als zusätzliche Teilnote in die Benotung ein