Sportbelehrungen 2010/11

Fachkonferenz Sport Stand: 04.08.2010

Philipp-Melanchthon-Gymnasium Gerstungen

Eltern- und Lehrerinformation zum Sportunterricht

Für den Sportunterricht ist die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufsichtspflicht wegen der hierbei auftretenden Gefahren von besonderer Bedeutung. Die Sportfachkonferenz entscheidet unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben, ob und in welchem Umfang Hilfen und Sicherheitsmaßnahmen notwendig sind. Zu Beginn jedes Schuljahres werden dazu in allen Klassen Belehrungen durchgeführt:

  1. Entschuldigungsmodalitäten

plötzliches Unwohlsein – Entschuldigung durch Eltern in nächster Sportstunde nachreichen

Erkältung, leichte Verletzung (für eine Woche) – Entschuldigung durch Eltern bzw. Arzt

– Ausfall länger als eine Woche – ärztliches Attest bzw. Teilbefreiung durch Arzt mit Angabe des Zeitraumes und der Art der Bewegungseinschränkung, Gültigkeit des Attestes: max. ein Schuljahr

bei Arztattest ab 3 Wochen ist eine „Theorie-Arbeit“ zu leisten

ab 5 entschuldigten Fehlstunden: fakultative Nachholemöglichkeit im regulären Nachmittagsunterricht des jeweiligen Sportlehrers, soweit es die Organisation erlaubt

unentschuldigtes Versäumnis: Note 6, falls LK

vergessene Sportkleidung zur LK (und Nichtteilnahme) bedeutet Note 6, Möglichkeit der Wiederholung > nur Korrektur der Note

für die Qualifikationsphase gilt der aktuelle Entschuldigungsmodus (Stand: September 2009, siehe Hausordnung), bei Sportbefreiung gilt Hospitationspflicht (siehe Punkt 2)

– häufige Atteste – Überweisung zum Amtsarzt möglich

  1. Einsatz attestierter Schüler

Auch attestierte bzw. teilattestierte Schüler sind (unter Beachtung der Behinderung!) sinnvoll in den Unterricht einzubeziehen. Voraussetzung dafür sind praktikable und handhabbare Hinweise für eine sinnvolle Beteiligung durch den behandelnden Arzt. Das momentane Wohlbefinden des Schülers wird berücksichtigt.

Möglichkeiten:

Ø Alternativübungen, differenzierte Belastungen

Ø Schieds- und Kampfrichtertätigkeit

Ø Wissenserwerb über sportliche Techniken, Wert des Sporttreibens, Übungsmethoden, Wettkampfregeln etc. (Hilfe: z.B. Sportlehrbuch)

  1. Schmuck im Sportunterricht

3.1 Das Tragen von Schmuck (Ringe, Ketten, Ohrringe …) und Uhren während des Sportunterrichts ist grundsätzlich nicht gestattet, weil es sowohl für den Träger selbst als auch für andere eine erhebliche Verletzungsgefahr darstellt. Freundschaftsbänder ohne Metall um das Handgelenk dürfen mit einem Schweißband überdeckt werden.

3.2 Piercingschmuck ist grundsätzlich vor dem Sportunterricht zu entfernen. Das Überkleben mit Pflaster oder ähnlichem Material sowie der Austausch durch Kunststoff- Schmuck werden NICHT akzeptiert.Für weitere Ohrlöcher empfehlen wir ein Tape.

 

3.3 Eine Weigerung, den Schmuck zu entfernen, hat den Ausschluss vom Sportunterricht und die Note „Ungenügend“ aufgrund der Leistungsverweigerung zur Folge.

3.4 Das Tragen von Gesundheitssteckern ist kein Entschuldigungsgrund, hierfür wird empfohlen, die Sommerferien zu nutzen!

  1. Bewertung bei Vorliegen eines Attestes /Notenbefreiung

Bei eingeschränkter Leistungsfähigkeit in einzelnen Teilbereichen ist vor einer Leistungsfeststellung ein Attest bzw. ein Antrag der Eltern auf Nichtteilnahme/ Nichtbewertung vorzulegen

> in begründeten Einzelfällen kann aus pädagogischer Sicht zeitweilig auf eine Bewertung durch Noten verzichtet werden (vgl. ThSO, § 59/Abs.5)

> nach Befürwortung des Arztes kann ein Antrag der Eltern auf Befreiung von der Benotung im Fach Sport von der Schule unterstützt werden, Votum des Schulleiters ist Grundlage für Entscheidung durch das Schulamt!

  1. weitere Belehrungsinhalte zum Schuljahresbeginn

5.1 Rahmenbedingungen

Erläuterung des Sportstundenplanes-Wechsel der Hallen, Sportplatznutzung

Offizieller Schulweg (Mittelweg – Ampel)

Stundenbeginn, Treffpunkt

– Pünktlichkeit: verspäteter Unterrichtsbeginn durch Verschulden der Schüler > verstrichene Unterrichtszeit wird ins Klassenbuch eintragen, ab >30 min (evtl. auch Summe aus mehrfachen Verspätungen) -Nachholtermin Freitag, 7.Stunde

Einlass in die Halle mit Vorklingeln

Betreten der Halle nur nach Anweisung des Lehrers

Gerätebenutzung nach Freigabe durch Lehrer, Auf- und Abbau durch alle Schüler

absolutes Rauchverbot im Sichtbereich der Hallen

5.2 Sportbekleidung

zweckmäßig, Witterung beachten

saubere Turnschuhe mit abriebfester Sohle für die Hallen – Kontrollen

persönl. Haftung für Wertgegenstände

Haargummi für schulterlanges Haar, Brille auf eigene Gefahr

MP3-Player für Langstreckenläufe über 12 min erlaubt, keine Haftung

5.3 Notengebung

Gesamtnote Sport aus Teilnoten

Fitness und Gesundheit I, LA I, Spiel (1. Halbjahr)

Fitness und Gesundheit II, GT/ Gymn., LA II

Endjahresnote = Lernbereichsnoten 1.+ 2. Halbjahr

MA, Leistungsbereitschaft usw. fließt in die jeweiligen Lernbereiche ein

Erfüllung der Normen für das Sportabzeichen – zusätzliche „1“ in LA im 2. HJ

– Teilnahme an Wettkämpfen wird bei der Notengebung im Sport angemessen berücksichtigt

jedes neu eingereichte Schwimmabzeichen geht als zusätzliche Teilnote in die Benotung ein