Betretungsverbot des Gymnasiums:
Es bestehen präventive Betretungsverbote für Personen (Personal, Kinder, Jugendliche sowie Personensorgeberechtigte), die innerhalb der vorangegangenen 14 Tage aus Risikogebieten zurückgekommen sind. Diese können zum Negativnachweis einer Infektion einen Test zur Aufhebung des Betretungsverbotes beibringen. Personen, Kinder und Jugendliche die mit dem SARS-CoV-2-Virus infiziert sind oder entsprechende akute Symptome zeigen, dürfen die Schule nicht betreten. Bei Auftreten akuter Corona-Symptome während des Schulbesuchs werden die betreffenden Schülerinnen und Schüler isoliert und die Sorgeberechtigten informiert. Diesen wird empfohlen, telefonisch mit dem Kinder- oder Hausarzt oder dem kassenärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116 117 (deutschlandweit) Kontakt aufzunehmen. Gleiches gilt für das Personal.
Auszug aus: Stufenkonzept Kindertagesbetreuung und Schule unter Pandemiebedingungen für das Kita-und Schuljahr 2020/21
Eine aktuelle Auflistung der betreffenden Länder finden sie hier.