Informationen zum Unterricht der Woche 19. – 23.04.21

Auf Grund der 4. Allgemeinverfügung des Wartburgkreises […] zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS – CoV – 2 […] vom 08. April 2021 wird das Philipp – Melanchthon – Gymnasium Gerstungen (wie alle allgemeinbildenden Schulen des Wartburgkreises und der Stadt Eisenach) in der Zeit vom 12. bis 24. April 2021 wegen der anhaltend hohen Infektionszahlen geschlossen.

Ausgenommen von der Schließung ist der Unterricht für
(1) Schüler:innen der Abschlussklassen und
(2) Schüler:innen der Klassenstufen 5 und 6 in der Notbetreuung1 .

Leider muss es nun auch für die Woche vom 19.04. – 23.04.2021 bei den Festlegungen bleiben :

  1. Klassenstufen 5 – 11
    Der Unterricht findet (abgesehen von der Notbetreuung und Klassenstufe 11 mit Ausnahme am 21.04.2021) als Distanzunterricht nach Stundenplan statt.
    Das Formular zur Beantragung der Notbetreuung können Sie hier herunterladen.

  2. Klassenstufe 11 – Kursarbeit am 21.04.2021 DE – MA
    Am 21.04.2021 finden die Kursarbeiten in den Fächern Deutsch (eA) und Mathematik (eA) wie geplant in der 1. und 2. Stunde statt. Im Anschluss bieten wir Präsenzunterricht laut Stundenplan an.

  3. Klassenstufe 12
    Die Schüler:innen der Klassenstufe 12 erhalten zur Vorbereitung auf die Abiturprüfung Präsenzunterricht lt. Stundenplan (bei Überschreiten der Kursgröße von 15 in Gruppen A und B).

  4. Testung auf das Coronavirus
    Seit dem 12.04.2021 stehen für alle Schüler:innen und Lehrer:innen kostenlose Selbsttests in der Schule zur Verfügung. Eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten für die Testung minderjähriger Schüler:innen ist nicht erforderlich. Sollten Sorgeberechtigte nicht wollen, dass ihr Kind an den Tests teilnimmt, müssen sie schriftlich ihren Widerspruch erklären. Die Testung erfolgt am Montag und am Donnerstag in der ersten Unterrichtsstunde unter Anleitung der unterrichtenden Lehrkraft.

Freundlich grüßt die Schulleitung des Philipp – Melanchthon – Gymnasiums Gerstungen

1 Wird eine […] Einrichtung aufgrund mindestens einer bestätigten Infektion mit dem Coronavirus SARS – CoV – 2 durch das Gesundheitsamt ganz oder teilweise geschlossen, erfolgt für die Dauer von 14 Tagen ab dem Tag der Schließungsanordnung […] keine Notbetreuung für die Kinder der betroffenen Gruppen oder Klassen.