Sportbelehrungen Schuljahr 2007/08 für die Klassen 5 bis 10

Belehrungen Sportunterricht Schuljahresbeginn Klassen 5 bis 10

1.Vorstellung des Stundenablaufes

 

1.1    Rahmenbedingungen

–         Erläuterung des Sportstundenplanes, Wechsel der Hallen, Sportplatznutzung

–         Offizieller Schulweg (Mittelweg – Ampel)

–         Stundenbeginn, Pünktlichkeit, Treffpunkt

–         Einlass in die Halle mit Vorklingeln

–         Betreten der Halle nur nach Anweisung des Lehrers, Bank

–         Gerätebenutzung nach Freigabe durch Lehrer

–         Auf- und Abbau durch alle Schüler

–         absolutes Rauchverbot im Sichtbereich der Hallen, Ahndung bei Verstößen

 

1.2    Sportbekleidung

–         zweckmäßig, Witterung beachten

–         saubere Turnschuhe mit abriebfester Sohle für die Hallen

–        Kontrollen

–         Schmuck ablegen, Ohrringe herausnehmen, Abkleben nicht mehr erlaubt Festlegungen:

1) Das Tragen von Schmuck (Ringe, Ketten, Ohrringe …) und Uhren während des Sportunterrichts ist grundsätzlich nicht gestattet, weil es sowohl für den Träger selbst als auch für andere eine erhebliche Verletzungsgefahr darstellt. Freundschaftsbänder ohne Metall um das Handgelenk dürfen mit einem Schweißband überdeckt werden.

2 ) Piercingschmuck ist grundsätzlich vor dem Sportunterricht zu entfernen. Das überkleben mit Pflaster oder ähnlichem Material sowie der Austausch durch Kunststoff- Schmuck wird NICHT akzeptiert.

3) Eine Weigerung den Schmuck zu entfernen, hat den Ausschluss vom Sportunterricht und die Note „Ungenügend“ aufgrund der Leistungsverweigerung zur Folge.

–         persönl. Haftung für Wertgegenstände, Verhalten bei vermissten Gegenst.

–         Haargummi für schulterlanges Haar

–         Brille

–         Vergessene Sportkleidung zur LK bedeutet Note 6, falls Möglichkeit der Wiederholung: nur Korrektur der Note möglich

 

1.3    Befreiung

–         plötzliches Unwohlsein

– Entschuldigung durch Eltern in nächster Sportstunde nachreichen

–         Erkältung, leichte Verletzung (für 1 Woche)

– Entschuldigung durch Eltern bzw. Arzt

–         Ausfall länger als 1 Woche

– ärztliches Attest bzw. Teilbefreiung durch Arzt mit Angabe des Zeitraumes und der Art der Bewegungseinschränkung

–         Gültigkeit des Attestes: max. 1 Schuljahr

–         unentschuldigtes Versäumnis: Note 6, falls LK   2.Sportabzeichen

–         Ablegen des Sportabzeichens durch Leistungen im Kalenderjahr

–         Voraussetzung ist Schwimmabzeichen (mitbringen, Eintrag in Sportheft)

–         Erfassung bisher abgelegter Sportabzeichen (Eintrag in Sportheft)

–         Erfüllung der Normen für das Sp.abzeichen – zusätzliche „1“ in LA im 2. HJ