Informationen zum Unterricht bis zum 14.02.2021

Thüringens Gesundheitsministerin Heike Werner und Thüringens Bildungsminister Helmut Holter haben am Montag, 25. Januar 2021, die Änderung der Dritten Thüringer SARS-CoV-2-Sondereindämmungsmaßnahmenverordnung unterzeichnet. Sie ist am 26. Januar 2021 in Kraft getreten und gilt zunächst bis zum 14. Februar 2021. Sie sieht für Kindergärten und Schulen im Wesentlichen eine Fortschreibung der bisherigen Eindämmungsmaßnahmen vor [siehe Beitrag vom 07. Januar 2021], mit wenigen Änderungen.

Weiterhin gilt:

  • Schulen und Kindergärten sind geschlossen.
  • Es findet häusliches Lernen statt. Ausnahmen bestehen weiterhin für eingeschränkten Präsenzunterricht für Schulabgängerklassen sowie für unaufschiebbare Leistungsnachweise in den weiteren Abschlussklassen
  • Notbetreuung entsprechend des Kabinettsbeschlusses vom 5. Januar 2021 wird angeboten.

Neue Regelungen: […]

  • Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler ab Klasse 7 sowie für alle Lehrkräfte auch im Unterricht und in der schulischen Notbetreuung. […]

Quelle: https://bildung.thueringen.de/ministerium/medienservice/detailseite/seite?tx_news_pi1%5Bnews%5D=2065&cHash=47ac49511e1911b8905d7d2afa212154